Geschäftsbedingungen

  1. Preise

Soweit nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise netto ab Lager, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  1. Lieferung

Alle Verkäufe erfolgen ab Lager. Hinsichtlich Menge und Gewicht sind die Feststellungen bei Abgang der Ware maßgebend. Transport geht auf Gefahr und Kosten des Käufers, auch wenn Lieferung franko Bestimmungsort des Kunden vereinbart war. Der Verkauf erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht selbst richtig und pünktlich beliefert werden.

  1. Mängelrüge
    Unsere Ware ist vom Käufer sofort zu untersuchen. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Stückzahl oder Gewicht sind sofort bei Empfang der Ware telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Falls nicht binnen 6 Stunden nach Erhalt der Ware die Beanstandung bei uns eingeht, gelten Ware und Lieferung als ordnungsgemäß. In Zweifelsfällen darf die Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht entladen werden.

    Wird die Ware direkt in unserem Lager übernommen, so sind Mängel, die bei sachgemäßer Prüfung festgestellt werden können, vor Übernahme zu rügen. Dies gilt gleichermaßen wenn für den Kunden bei Vertragsabschluss ein Vertreter, Agent oder Handelsmakler auftritt; dieser ist im Verhältnis Verkäufer/Käufer zur Übernahme der Ware berechtigt und verpflichtet mit der Folge, dass erkennbare Mängel vor Übernahme der Ware durch diesen zu rügen sind.

    Bei berechtigten Mängelansprüchen unserer Kunden beschränkt sich unsere Verpflichtung nach unserer Wahl auf die Nachlieferung mangelfreier Ware oder auf die Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche – insbesondere solche auf Schadensersatz – sind ausgeschlossen; es sei denn, uns trifft der Vorwurf grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder der Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften. Die handelsüblichen Schwund- und Verderbsätze sind zu berücksichtigen.

    Gewichtsdifferenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich gerügt und durch amtliche Dokumente belegt werden. Diese müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Bereitstellung der Ware zugehen.

  1. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist netto Kasse, ohne jeden Abzug, bei Erhalt der Ware fällig und zahlbar. Bei späterer Zahlung sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten, auch wenn eine Agentur eingeschaltet war.

  1. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, welche wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen haben oder künftigen erwerben, unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderer Verfügung über die Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehend Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Wiederrufs zur Einziehung der angetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Weiterverarbeitung der Ware erwerben wir das Eigentum an der neuen Ware, der Käufer verwahrt diese für uns. Im Falle der Weiterveräußerung der verarbeiteten Ware finden die vorgehenden Absätze entsprechende Anwendung.
  1. Höhere Gewalt
    Höhere Gewalt, Streik, Verkehrsstörung – auch als Folge der Witterung – welche die rechtzeitige Lieferung der Ware unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung hinauszuschieben oder am Vertrag zurückzutreten.
  1. Wirksamkeit
    Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers sind unwirksam. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für das vorliegende Vertragsverhältnis und – vorbehaltlich einer zukünftigen Änderung – für alle zukünftigen Geschäfte.
  1. Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist München.
    Gerichtsstand ist für beide Teile München.

 

Herbert Widmann GmbH

Schäftlarnstr. 10
81371 München